Die Original-Urkunde ist nicht mehr vorhanden!
Sie wurde 1278 in Würzburg in ein Urkundebuch übertragen, und ist
verschollen.
Übersetzung des Eintrages im Urkundebuch
(Kopfzeile)
Privileg des Königs Otto über die Abtretung von sechs Hufen gelegen in
den Dörfern Wanaloha und Brechenheim.
Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreieinigkeit. Otto,
König mit helfender göttlicher Milde. Alle unsere Treuen mögen
wissen, selbstverständlich gegenwärtig und für die Zukunft,
gleichwie unsere gewissen Sachen unseres Rechts durch
Vermittlung Ludolfs, unseres geliebten Sohnes, seinem
bestimmten eigensten Vasallen.
Otto I. 950
Wir haben nachgelassen ins Eigentum dem benannten Gerung,
das ist 6 königliche Hufen im Dorf Wanaloha und Brechenheim,
gelegen im Gau Kunigessundera mit der Einladung zur
Gefolgschaft des obengenannten Gerung als Bekleider mit
allen Vorteilen im Recht dahin den betreffenden mit Recht in
das Eigene, außer den Besitzen, von Äcker, Weingärten,
Wiesen, zur Weid gehörenden Wäldern, Gewässern und von
durchlaufenen Mühlen der Gewässer, von Fischerei, von
gesuchten und aufgesuchten, von beweglichen und
unbeweglichen; die Menge, wenn sie nicht vollends treffen wird
auf die obengenannten Dörfer Vuanaloha und Breckinhem die
6 königlichen Hufen unseres Eigentums, soll ganz ersetzt
werden demselben in der Nachbarschaft, wo Nornestat ist, von
unserem Eigentum. Wir befehlen auch von da ab diese
Vorschrift gegenwärtiger Schrift durch die wir wollen und fester
befehlen, dass der vorher erwähnte Gerung von allen Seinen,
durch unsere Gabe ins Eigentum übergehenden, ab sofort und
folgend in aller Zeit halten soll die festeste Macht, was auch
immer ihm gefällig sein werden wird seit dem heutigen Tag, mit
eigener Hand bestätigt und mit unserem Siegelring versiegelt.
Unterschrift von Otto I.
Brun, Kanzler Gegeben kal.mai. in dem dem Herren gehörenden Jahr der
Menschwerdung 950, durch die Ankündigung VII von dem
regierenden frommen König Otto im XV Jahr; Veröffentlichung
Vuabechi; im Herren glücklicher geschehe es, amen |